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KfW-Förderung für die Wärmepumpe: Programm 458 im Detail

Die KfW-Heizungsförderung (Programm 458) im Detail: Fördersätze, Boni, Voraussetzungen und Schritt-für-Schritt-Anleitung zum Antrag.

Redaktion Wärmepilot Veröffentlicht am 3. Juli 2026

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen läuft über das Programm 458 und deckt bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten ab, gedeckelt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit, maximal also 21.000 Euro Zuschuss. Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Genossenschaften. Der Antrag muss im KfW-Zuschussportal gestellt werden, bevor ein verbindlicher Vertrag mit dem Fachbetrieb geschlossen wird. Stand: Juli 2026.

Dieser Artikel richtet sich an alle, die die Mechanik des Programms 458 im Detail verstehen wollen, von der Antragsberechtigung über die vier Förderbausteine bis zu den förderfähigen Kostenarten und dem konkreten Ablauf im KfW-Portal. Einen breiteren Überblick über die gesamte Förderlandschaft inklusive Landesprogrammen finden Sie im Förderung-Artikel.

Wer ist antragsberechtigt? Selbstnutzer, Vermieter, WEG

Das Programm 458 richtet sich an unterschiedliche Antragstellergruppen, die jeweils unterschiedliche Fördersätze erreichen können. Die Unterscheidung ist keine reine Formalität, sondern entscheidet direkt darüber, wie hoch Ihr tatsächlicher Zuschuss ausfällt und welche Nachweise Sie einreichen müssen. Bevor Sie ein Angebot einholen, sollten Sie deshalb klären, in welche Kategorie Ihr konkretes Vorhaben fällt.

AntragstellergruppeGrundförderungKlimageschwindigkeitsbonusEinkommensbonusEffizienzbonusMaximal erreichbarer Fördersatz
Selbstnutzende Eigentümerjajajajabis zu 70 %
Vermieter (vermietete Einheiten)janeinneinjabis zu 35 %
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), selbstgenutzte Einheitenjajajajabis zu 70 % je Einheit
Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), vermietete Einheitenjaneinneinjabis zu 35 % je Einheit
Genossenschaften, kommunale Wohnungsunternehmenjaneinneinjabis zu 35 %

Selbstnutzende Eigentümer sind Personen, die das Gebäude, für das die Wärmepumpe beantragt wird, selbst dauerhaft bewohnen. Vermieter erhalten grundsätzlich nur Grundförderung und Effizienzbonus, weil der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus gezielt private Selbstnutzer entlasten sollen. Bei Wohnungseigentümergemeinschaften wird jede Einheit einzeln betrachtet: Bewohnt der Eigentümer seine Wohnung selbst, kann er die vollen Bonusregelungen nutzen, ist die Einheit vermietet, gilt der reduzierte Vermieter-Fördersatz.

Wichtig für die Antragstellung bei einer WEG: Der Beschluss zur Maßnahme muss ordnungsgemäß von der Eigentümerversammlung gefasst werden, und die Aufteilung der förderfähigen Kosten auf die einzelnen Einheiten muss nachvollziehbar dokumentiert sein. Bei größeren Gebäuden mit mehr als einer Wohneinheit sinkt außerdem der maximale förderfähige Betrag je weiterer Einheit gegenüber der ersten Wohneinheit, was bei der Kalkulation für Mehrfamilienhäuser unbedingt berücksichtigt werden sollte.

Bei Contracting-Modellen, bei denen ein externer Anbieter Eigentümer der Wärmepumpe bleibt und dem Gebäudeeigentümer lediglich Wärme liefert, ist die Antragsberechtigung individuell zu prüfen. Häufig gilt in diesem Fall nicht der Gebäudeeigentümer, sondern der Contracting-Anbieter als Investor und damit als Antragsteller, sofern dieser die Investitionskosten tatsächlich trägt. Klären Sie diese Konstellation vorab mit dem Anbieter und gegebenenfalls direkt mit der KfW, bevor Sie von einer bestimmten Förderhöhe ausgehen.

Wie sich der jeweils erreichbare Fördersatz auf Ihren tatsächlichen Eigenanteil auswirkt, hängt zusätzlich von den Gesamtkosten Ihres konkreten Projekts ab. Eine Einordnung der üblichen Preisspannen nach Wärmepumpen-Typ und Gebäudezustand finden Sie im Artikel zu den Wärmepumpe-Kosten, eine erste Berechnung für Ihr Gebäude liefert der Wärmepumpe-Kosten-Rechner.

Die vier Förderbausteine und ihre Kumulierungsregeln

Die vier Bausteine der KfW-Förderung lassen sich addieren, sind aber insgesamt bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt.

BausteinHöheKumulierbar mitWichtigste Voraussetzung
Grundförderung30 %allen anderen BausteinenEinbau einer förderfähigen Wärmepumpe
Klimageschwindigkeitsbonus20 %Grundförderung, Einkommensbonus, EffizienzbonusAustausch einer funktionstüchtigen Öl-, Gas-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung, bei Gas mindestens 20 Jahre alt, nur Selbstnutzer
Einkommensbonus30 %Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus, EffizienzbonusZu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 40.000 €, nur Selbstnutzer
Effizienzbonus5 %allen anderen BausteinenNatürliches Kältemittel (z. B. R290) oder Erd-/Wasser-Wärmequelle

Rechnerisch ergeben sich bei voller Kombination aller vier Bausteine 85 Prozent, tatsächlich ausgezahlt werden aber maximal 70 Prozent, die verbleibende Differenz wird also automatisch gekappt. Diese Kappungsgrenze wirkt sich vor allem bei Selbstnutzern mit niedrigem Einkommen aus, die ohnehin schon Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus kombinieren und durch den Effizienzbonus faktisch keinen zusätzlichen Euro mehr erhalten, wohl aber die technische Voraussetzung für eine besonders nachhaltige Anlage erfüllen.

Zusätzlich gilt eine Kostenobergrenze: Für die erste Wohneinheit eines Gebäudes werden maximal 30.000 Euro als förderfähige Kosten anerkannt, unabhängig davon, wie hoch die tatsächlichen Gesamtkosten ausfallen. Für die zweite bis sechste Wohneinheit im selben Gebäude reduziert sich der anerkannte Höchstbetrag je Einheit, ab der siebten Einheit gilt ein weiter reduzierter Satz. Diese Staffelung ist besonders bei der Förderung von Mehrfamilienhäusern relevant und sollte frühzeitig in die Kostenplanung einfließen.

Rechenbeispiel zur Kumulierung

Ein selbstnutzender Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von 36.000 Euro ersetzt eine 23 Jahre alte Gasheizung durch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel. Er erfüllt damit alle vier Bausteine: 30 Prozent Grundförderung, 20 Prozent Klimageschwindigkeitsbonus, 30 Prozent Einkommensbonus und 5 Prozent Effizienzbonus, in Summe rechnerisch 85 Prozent. Da die KfW den Fördersatz bei 70 Prozent kappt, bleibt es bei diesem Höchstwert. Bei förderfähigen Kosten von 30.000 Euro ergibt das einen Zuschuss von 21.000 Euro, unabhängig davon, ob die tatsächlichen Gesamtkosten des Projekts darüber liegen. Läge sein Einkommen dagegen bei 45.000 Euro, entfiele der Einkommensbonus, der Fördersatz sänke auf 55 Prozent und der Zuschuss auf 16.500 Euro bei gleichen förderfähigen Kosten.

Förderfähige Kosten im Detail

Die KfW erkennt nicht nur die reinen Anschaffungskosten der Wärmepumpe an, sondern auch eine Reihe notwendiger Umfeldmaßnahmen. Gerade im Altbau machen diese Umfeldmaßnahmen häufig einen erheblichen Anteil der Gesamtkosten aus, weil Heizkörper, Pufferspeicher und Elektroinstallation an die Anforderungen einer Wärmepumpe angepasst werden müssen. Wie stark sich diese Zusatzkosten im unsanierten Bestand auswirken, beschreibt der Ratgeber zur Wärmepumpe im Altbau im Detail.

KostenartFörderfähigBeispiele
GerätjaWärmepumpe inklusive Regelungstechnik
Montage und InstallationjaAnschluss, Inbetriebnahme, Rückbau der Altanlage
HeizkörpertauschjaAustausch gegen Niedertemperatur- oder größer dimensionierte Heizkörper
PufferspeicherjaSpeicher zur Entkopplung von Wärmeerzeugung und Wärmebedarf
ElektroarbeitenjaAnpassung des Zählerschranks, separater Stromkreis, Zähler für Wärmepumpentarif
Hydraulischer AbgleichjaEinregulierung der Heizkörper auf den tatsächlichen Bedarf
Erschließung WärmequellejaErdsondenbohrung, Flächenkollektor, Brunnenbohrung bei Sole- oder Wasser-Wärmepumpen
Fachplanung und BaubegleitungjaHeizlastberechnung, Energieberatung im Zusammenhang mit der Maßnahme
Allgemeine Sanierungsarbeiten ohne Bezug zur WärmepumpeneinBadsanierung, neue Bodenbeläge, rein optische Arbeiten
EigenleistungneinNur Rechnungen von Fachbetrieben für Material und Arbeitszeit werden anerkannt

Bei der Einreichung der förderfähigen Kosten müssen die einzelnen Positionen im Angebot beziehungsweise in der späteren Rechnung klar den jeweiligen Kategorien zugeordnet werden können. Pauschale Sammelposten ohne Aufschlüsselung führen häufig zu Rückfragen der KfW und verzögern die Auszahlung. Ein Fachbetrieb mit Erfahrung in der Antragstellung stellt die Unterlagen in der Regel bereits in der von der KfW erwarteten Struktur zusammen.

Zu beachten ist außerdem, dass Umfeldmaßnahmen nur dann anerkannt werden, wenn sie tatsächlich im ursächlichen Zusammenhang mit dem Wärmepumpen-Einbau stehen. Ein Heizkörpertausch, der ohnehin unabhängig von der Wärmepumpe geplant war, kann in Einzelfällen anders bewertet werden als ein Tausch, der eindeutig der Effizienzsteigerung der neuen Anlage dient. Eine schlüssige technische Begründung im Rahmen der Bestätigung zum Antrag beugt hier Missverständnissen vor.

Technische Mindestanforderungen an die Wärmepumpe

Nicht jede Wärmepumpe erfüllt automatisch die förderrechtlichen Voraussetzungen. Die KfW verlangt unter anderem einen Nachweis über die Effizienz der Anlage sowie über die verwendeten Kältemittel, sofern der Effizienzbonus beantragt wird. Auch die fachgerechte Einbindung in ein bestehendes Heizsystem, etwa durch einen nachgewiesenen hydraulischen Abgleich, gehört inzwischen zu den Standardanforderungen an ein förderfähiges Vorhaben. Ihr Fachbetrieb kennt die aktuell gültigen technischen Mindestanforderungen und stellt sicher, dass das gewählte Modell diese erfüllt, bevor die Bestätigung zum Antrag erstellt wird.

Ablauf im KfW-Portal Schritt für Schritt

Der Antrag wird vollständig digital über das KfW-Zuschussportal abgewickelt.

  1. KfW-Nutzerkonto anlegen. Registrieren Sie sich im Zuschussportal der KfW, sofern noch kein Konto besteht. Für die Registrierung benötigen Sie ein Identifikationsverfahren, üblicherweise per Online-Ausweisfunktion oder Video-Ident. Richten Sie dieses Konto möglichst frühzeitig ein, da die Identifikation je nach gewähltem Verfahren einige Tage in Anspruch nehmen kann und den eigentlichen Antragsprozess sonst unnötig verzögert.
  2. Fachbetrieb beauftragen, Angebot einholen. Lassen Sie sich ein detailliertes, nach Kostenarten aufgeschlüsseltes Angebot erstellen, das als Grundlage für die Bestätigung zum Antrag (BzA) dient.
  3. Bestätigung zum Antrag (BzA) erstellen lassen. Der Fachbetrieb füllt die BzA aus, die technische Angaben zur geplanten Wärmepumpe, zur bestehenden Heizung und zu den geplanten Umfeldmaßnahmen enthält.
  4. Antrag im Portal einreichen. Übertragen Sie die Angaben aus der BzA in das Online-Formular, ergänzen Sie persönliche Daten, Einkommensnachweise bei Bedarf und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  5. Zusage abwarten. Die KfW prüft den Antrag und erteilt bei Vollständigkeit und Erfüllung der Voraussetzungen eine Förderzusage.
  6. Vertrag mit dem Fachbetrieb final abschließen. Erst nach der Zusage sollte der Liefer- und Leistungsvertrag endgültig wirksam werden, alternativ ist ein bereits vorher geschlossener Vertrag unter aufschiebender Bedingung möglich.
  7. Maßnahme durchführen lassen. Der Fachbetrieb installiert die Wärmepumpe entsprechend der beantragten Spezifikation.
  8. Bestätigung nach Durchführung (BnD) einreichen. Nach Abschluss der Arbeiten bestätigt der Fachbetrieb die fach- und normgerechte Umsetzung, diese Bestätigung reichen Sie zusammen mit den Rechnungen im Portal ein.
  9. Auszahlung abwarten. Nach Prüfung der Unterlagen zahlt die KfW den bewilligten Zuschuss auf das im Antrag angegebene Konto aus.

Jeder dieser Schritte ist im Portal mit entsprechenden Upload-Feldern hinterlegt, technische Probleme oder unklare Formularfelder klären Sie am besten direkt mit dem KfW-Kundenservice oder mit einem Energieberater, der den Prozess bereits mehrfach begleitet hat.

Was tun bei einer Ablehnung?

Wird ein Antrag abgelehnt, liegt das in den meisten Fällen an einem der bereits genannten formalen Fehler, etwa einem zu früh geschlossenen Vertrag oder einer unvollständigen Bestätigung zum Antrag. Prüfen Sie die Ablehnungsbegründung genau und klären Sie mit dem Fachbetrieb, ob sich der Mangel beheben lässt. Solange noch kein verbindlicher, nicht unter Vorbehalt stehender Vertrag unterschrieben wurde, lässt sich in der Regel ein korrigierter Antrag erneut einreichen. Ist der Vorhabensbeginn dagegen bereits erfolgt, ohne dass eine wirksame aufschiebende Bedingung vereinbart war, ist eine nachträgliche Korrektur meist nicht mehr möglich und der Anspruch auf die Förderung entfällt für dieses Vorhaben endgültig. Genau deshalb lohnt sich die sorgfältige Vorbereitung der Antragsunterlagen mehr als der Versuch, den Prozess zu beschleunigen.

Nachweise und Auszahlung

Die formale Sorgfalt bei den Nachweisen entscheidet in der Praxis genauso stark über eine reibungslose Auszahlung wie die inhaltliche Erfüllung der Fördervoraussetzungen. Viele Verzögerungen entstehen nicht, weil ein Vorhaben grundsätzlich nicht förderfähig wäre, sondern weil einzelne Dokumente fehlen, nicht zueinander passen oder zu spät nachgereicht werden. Für eine reibungslose Auszahlung müssen mehrere Nachweise lückenlos vorliegen. Dazu zählen die vom Fachbetrieb ausgestellte Bestätigung zum Antrag und die spätere Bestätigung nach Durchführung, ein Grundbuchauszug oder vergleichbarer Eigentumsnachweis, bei Beantragung des Einkommensbonus der aktuelle Einkommensteuerbescheid, sowie bei Beantragung des Klimageschwindigkeitsbonus ein Nachweis zum Alter der ausgetauschten Heizung, etwa über Typenschild, Rechnung oder Wartungshistorie.

Nach Einreichung der Bestätigung nach Durchführung und der zugehörigen Rechnungen prüft die KfW die Übereinstimmung mit dem ursprünglichen Antrag. Weichen die tatsächlich durchgeführten Arbeiten wesentlich vom beantragten Vorhaben ab, etwa weil während der Bauphase ein anderer Wärmepumpentyp installiert wurde, kann das zu Rückfragen oder einer Anpassung der Förderhöhe führen. Melden Sie wesentliche Änderungen am Vorhaben deshalb möglichst frühzeitig der KfW, statt sie erst bei der Endabrechnung offenzulegen.

Die Auszahlung erfolgt in der Regel als einmaliger Betrag nach abschließender Prüfung, nicht in Raten während der Bauphase. Planen Sie deshalb die Zwischenfinanzierung des vollen Rechnungsbetrags ein, bis der Zuschuss tatsächlich auf Ihrem Konto eingeht.

Checkliste: Diese Nachweise brauchen Sie

  • Bestätigung zum Antrag (BzA) des Fachbetriebs, vor Vorhabensbeginn erstellt
  • Grundbuchauszug oder vergleichbarer Eigentumsnachweis
  • Aktueller Einkommensteuerbescheid bei Beantragung des Einkommensbonus
  • Nachweis zum Alter der Bestandsheizung bei Beantragung des Klimageschwindigkeitsbonus
  • Technisches Datenblatt der Wärmepumpe, insbesondere bei Beantragung des Effizienzbonus
  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) des Fachbetriebs nach Abschluss der Arbeiten
  • Detailliert aufgeschlüsselte Rechnungen zu allen förderfähigen Kostenpositionen

Bewahren Sie alle Unterlagen auch nach der Auszahlung auf, die KfW behält sich im Rahmen ihrer Prüfungsrechte vor, Nachweise auch nachträglich anzufordern.

Kombination mit Ergänzungskredit und Landesmitteln

Der Zuschuss aus Programm 458 ist nur ein Baustein der Gesamtfinanzierung. Für die meisten Eigentümer bleibt nach Abzug der Förderung ein spürbarer Eigenanteil bestehen, der entweder aus Rücklagen oder über eine ergänzende Finanzierung gedeckt werden muss. Reicht der verbleibende Eigenanteil nach Abzug des Zuschusses nicht aus, lässt sich die KfW-Förderung mit einem zinsgünstigen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro kombinieren. Dieser Kredit wird nicht direkt bei der KfW, sondern über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl beantragt, das die Weiterleitung an die KfW übernimmt. Er deckt sowohl die Wärmepumpe selbst als auch die förderfähigen Umfeldmaßnahmen ab und lässt sich zeitlich parallel zum Zuschussantrag beantragen.

Für Selbstständige und Freiberufler, deren Einkommen stärker schwankt als bei Angestellten, gilt beim Einkommensbonus grundsätzlich derselbe Nachweis über den zu versteuernden Betrag laut Steuerbescheid, auch wenn das aktuelle Jahreseinkommen bereits abweicht. Maßgeblich bleibt der zuletzt verfügbare Bescheid, was bei stark schwankenden Einkommen im Einzelfall zu Unschärfen führen kann.

Zusätzlich zur Bundesförderung bieten manche Bundesländer, Städte und Stadtwerke eigene Zuschüsse oder Darlehen an. Ob und in welcher Höhe sich diese mit der KfW-Förderung kumulieren lassen, hängt vom jeweiligen Landesprogramm ab, in der Regel gilt eine Gesamtobergrenze für alle öffentlichen Förderungen zusammen. Eine pauschale, bundesweit gültige Aussage zu Landesprogrammen ist an dieser Stelle nicht möglich, da sich die Angebote von Region zu Region grundlegend unterscheiden und teils budgetiert sind. Eine aktuelle Einschätzung zu Ihrer Region erhalten Sie über unsere Wärmepumpen-Experten an Ihrem Standort, einen umfassenden Überblick über die gesamte Förderlandschaft inklusive Landesprogrammen bietet der Förderung-Artikel.

Stimmen Sie die Reihenfolge der Anträge sorgfältig ab, wenn Sie mehrere Förderquellen kombinieren möchten. In der Praxis empfiehlt es sich, zunächst den KfW-Zuschuss und gegebenenfalls den Ergänzungskredit zu klären, bevor Sie ein Landes- oder Kommunalprogramm beantragen, da manche regionalen Programme die Höhe der bereits bewilligten Bundesförderung als Berechnungsgrundlage für ihre eigene Zusatzförderung heranziehen.

Sonderfälle: Etagenheizung, Mieter, Zweitwohnung

Neben den Standardkonstellationen Selbstnutzer und klassischer Vermieter gibt es einige wiederkehrende Sonderfälle, in denen die allgemeinen Regeln des Programms 458 nicht eins zu eins anwendbar sind oder zusätzliche Abstimmung erfordern.

Etagenheizung. Beim Ersatz einer zentralen Gasetagenheizung durch dezentrale Wärmepumpen-Lösungen je Wohnung ist die technische und förderrechtliche Ausgangslage komplexer als bei einem Einfamilienhaus. Es muss geklärt werden, ob jede Wohnung eine eigene Außeneinheit erhält oder ob eine gemeinsame Lösung technisch sinnvoller ist, und wie sich die förderfähigen Kosten auf die einzelnen Eigentümer beziehungsweise Mieteinheiten aufteilen. Eine enge Abstimmung zwischen Eigentümergemeinschaft, Fachbetrieb und gegebenenfalls einem Energieberater ist hier unerlässlich. Gerade Gebäude mit Etagenheizung sind häufig Altbauten mit entsprechendem Sanierungsbedarf bei Heizkörpern und Elektrik, die zusätzlichen Kostenfaktoren dazu erläutert der Ratgeber zur Wärmepumpe im Altbau.

Mieter. Mieterinnen und Mieter können den KfW-Zuschuss nicht selbst beantragen, da sie nicht Eigentümer des Gebäudes sind. Der Antrag muss über den Vermieter laufen. Nach erfolgter Maßnahme kann der Vermieter die Modernisierungskosten anteilig über die gesetzlich geregelte Modernisierungsumlage auf die Mieter umlegen, wobei der erhaltene Zuschuss von der umlagefähigen Investitionssumme abzuziehen ist. Mieter, die sich eine Wärmepumpe wünschen, sollten das Gespräch mit dem Vermieter suchen und auf die Fördermöglichkeiten hinweisen, da die Kombination aus Zuschuss und gedeckelter Umlage die monatliche Mehrbelastung für die Mieter in vielen Fällen überschaubar hält. Eine schriftliche, sachliche Anfrage mit Hinweis auf die aktuelle Förderhöhe erhöht häufig die Bereitschaft des Vermieters, das Vorhaben anzugehen.

Zweitwohnung. Für Zweit- oder Ferienwohnungen, die nicht als Hauptwohnsitz genutzt werden, gelten eingeschränkte Bonusregelungen. Der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus sind an die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz gekoppelt, bei einer Zweitwohnung ist deshalb häufig nur die Grundförderung sowie gegebenenfalls der Effizienzbonus erreichbar. Prüfen Sie diesen Sonderfall vor der Antragstellung genau, da eine falsche Einstufung zu einer nachträglichen Kürzung der Förderung führen kann.

Allen drei Sonderfällen ist gemeinsam, dass sie sich nicht pauschal nach den Standardregeln für ein selbstgenutztes Einfamilienhaus behandeln lassen. Klären Sie deshalb bei Etagenheizung, Vermietung oder Zweitwohnsitz die individuelle Konstellation frühzeitig mit dem Fachbetrieb und gegebenenfalls direkt mit der KfW, statt sich auf allgemeine Aussagen zu verlassen.

Zusammenfassung: Die wichtigsten Eckdaten des Programms 458

KennzahlWert
Maximaler Fördersatz70 % der förderfähigen Kosten
Grundförderung30 %
Klimageschwindigkeitsbonus20 %, nur Selbstnutzer
Einkommensbonus30 %, Einkommensgrenze 40.000 €, nur Selbstnutzer
Effizienzbonus5 %, natürliches Kältemittel oder Erd-/Wasser-Wärmequelle
Förderfähige Kosten, erste Wohneinheitmax. 30.000 €
Maximaler Zuschuss, erste Wohneinheit21.000 €
Maximaler Fördersatz für Vermieter35 %
Ergänzungskreditbis zu 120.000 €, separat über Kreditinstitut
AntragswegKfW-Zuschussportal, vor Vorhabensbeginn

Diese Tabelle bündelt die zentralen Zahlen aus diesem Artikel für den schnellen Überblick, ersetzt aber keine individuelle Prüfung Ihrer konkreten Situation. Nutzen Sie den Förderung-Check, um Ihre persönliche Förderhöhe verlässlich zu ermitteln.

Fazit: Programm 458 lohnt sich, wenn Sie die Regeln genau kennen

Die KfW-Förderung über Programm 458 ist finanziell der wirkungsvollste Baustein beim Wärmepumpen-Einbau, ihre volle Wirkung entfaltet sie aber nur, wenn Antragstellergruppe, Bausteine, förderfähige Kosten und die richtige Reihenfolge von Antrag und Vertragsabschluss korrekt zusammenspielen. Gerade bei Sonderfällen wie Mehrfamilienhäusern, Etagenheizungen oder vermieteten Einheiten lohnt sich eine genaue Prüfung der individuellen Konstellation, bevor Sie einen Fachbetrieb verbindlich beauftragen.

Nutzen Sie den Förderung-Check, um Ihre voraussichtliche Förderhöhe zu ermitteln, und lassen Sie sich von unseren Wärmepumpen-Experten in Ihrer Region durch den gesamten Antragsprozess begleiten. Eine erste Einschätzung der Gesamtkosten Ihres Projekts liefert außerdem der Wärmepumpe-Kosten-Rechner.

Gerade weil ein einziger formaler Fehler, etwa der zu früh unterschriebene Vertrag, den gesamten Zuschuss kosten kann, zahlt sich eine sorgfältige Vorbereitung finanziell mehrfach aus. Nehmen Sie sich die Zeit, Fachbetrieb, Antragsunterlagen und gegebenenfalls Ergänzungskredit oder Landesförderung sauber aufeinander abzustimmen, bevor Sie den ersten verbindlichen Schritt gehen.

FAQ

Häufige Fragen: KfW-Förderung für die Wärmepumpe: Programm 458 im Detail

Antragsberechtigt sind selbstnutzende Eigentümer, Vermieter, Wohnungseigentümergemeinschaften und Genossenschaften, die Eigentümer des jeweiligen Gebäudes sind. Selbstnutzer erreichen dabei einen höheren maximalen Fördersatz, weil Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus ausschließlich ihnen vorbehalten sind, Vermieter erhalten in der Regel Grundförderung und Effizienzbonus.

Der maximale Fördersatz liegt bei 70 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit. Das ergibt einen maximalen Zuschuss von 21.000 Euro. Für weitere Wohneinheiten im selben Gebäude gilt ein reduzierter Höchstbetrag. Stand: Juli 2026.

Förderfähig sind Gerät und Montage der Wärmepumpe sowie notwendige Umfeldmaßnahmen wie Heizkörpertausch, Pufferspeicher, Elektroarbeiten und bei Erdwärme die Bohrkosten. Nicht förderfähig sind Maßnahmen ohne direkten Zusammenhang zum Wärmepumpen-Einbau sowie reine Eigenleistungen.

Ja, der KfW-Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro lässt sich mit dem Zuschuss aus Programm 458 kombinieren und wird über ein Kreditinstitut Ihrer Wahl separat beantragt. Er eignet sich, um den nach Förderung verbleibenden Eigenanteil zu finanzieren.

Mieter selbst können den Zuschuss nicht direkt beantragen, da sie nicht Eigentümer des Gebäudes sind. Der Antrag muss über den Vermieter laufen, der die Wärmepumpe einbauen lässt und im Anschluss die Modernisierungsumlage nach den gesetzlichen Vorgaben mit den Mietern abrechnen kann.

Beim Ersatz einer Gasetagenheizung durch dezentrale Wärmepumpen-Lösungen je Wohnung gelten besondere Nachweis- und Abstimmungspflichten innerhalb des Gebäudes, unter anderem zur technischen Machbarkeit und zur Aufteilung der förderfähigen Kosten auf die einzelnen Einheiten. Eine individuelle Prüfung durch einen Fachbetrieb ist hier besonders wichtig.

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