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Wärmepumpen-Förderung berechnen: Der Förder-Check 2026

Grundförderung, Klimageschwindigkeits-Bonus, Einkommensbonus: Prüfen Sie in einer Minute, welche Förderbausteine für Sie zusammenkommen. Stand Juli 2026, KfW-Zuschuss Nr. 458.

1 Worum geht es?
2 Welche Heizung wird ersetzt?
3 Ist die Heizung älter als 20 Jahre?
4 Zu versteuerndes Haushaltseinkommen

Laut Steuerbescheid, nicht das Brutto-Einkommen.

5 Wohnen Sie selbst im Haus (als Eigentümer)?
6 Was ist geplant?

Ihr Förder-Ergebnis

  • GrundförderungFür alle Eigentümer beim Heizungstausch 30 %
  • Klimageschwindigkeits-BonusTausch der alten Gasheizung, selbstnutzend +20 %
  • EinkommensbonusZu versteuerndes Einkommen bis 40.000 € +30 %
  • EffizienzbonusMöglich bei natürlichem Kältemittel (R290) oder Erdwärme +5 %
Ihre Förderquote bis zu 55 %
Maximaler Zuschussbei 30.000 € förderfähigen Kosten bis zu 16.500 €

Reicht der Zuschuss nicht: Der KfW-Ergänzungskredit finanziert bis zu 120.000 € der Restkosten, zinsverbilligt bis 90.000 € Haushaltseinkommen.

Unverbindliche Ersteinschätzung, Stand Juli 2026 (KfW-Zuschuss Nr. 458). Alle Werte "bis zu", Deckel 70 % von maximal 30.000 € förderfähigen Kosten (max. 21.000 €). Maßgeblich sind die Bedingungen der KfW zum Antragszeitpunkt.

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Hintergrund

So funktioniert die Wärmepumpen-Förderung 2026

Seit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude läuft der Zuschuss für den Heizungstausch zentral über die KfW, konkret über den Zuschuss Nr. 458. Das Prinzip ist ein Baukasten: Auf die Grundförderung von 30 % können je nach Situation bis zu drei Boni aufgeschlagen werden. Gedeckelt ist der Zuschuss bei 70 % der förderfähigen Kosten, und die förderfähigen Kosten selbst sind bei 30.000 Euro für die erste Wohneinheit begrenzt. Mehr als 21.000 Euro Zuschuss sind für ein Einfamilienhaus also nicht möglich, aber das ist im besten Fall mehr als die Hälfte der gesamten Investition.

Die vier Förderbausteine im Überblick

Die Grundförderung von 30 % erhält jeder Eigentümer, der eine Wärmepumpe in ein bestehendes Gebäude einbaut, auch Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften. Der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20 % belohnt selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung austauschen, bei Gas- und Biomasseheizungen gilt er ab einem Anlagenalter von 20 Jahren. Der Einkommensbonus von 30 % richtet sich an selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 40.000 Euro. Und der Effizienzbonus von 5 % kommt hinzu, wenn die Wärmepumpe ein natürliches Kältemittel wie R290 nutzt oder Erdreich, Wasser oder Abwasser als Wärmequelle anzapft. Weil moderne Luft-Wasser-Geräte zunehmend mit R290 arbeiten, ist dieser Baustein in der Praxis fast immer erreichbar.

Antrag vor Vorhabensbeginn, sonst verfällt der Anspruch

Der häufigste und teuerste Fehler: erst beauftragen, dann beantragen. Die KfW fördert nur Vorhaben, deren Antrag vor dem Abschluss eines unbedingten Liefer- oder Leistungsvertrags gestellt wurde. Der richtige Weg führt über einen Vertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, die Bestätigung zum Antrag durch den Fachbetrieb oder Energieberater und erst danach die Beauftragung. Unsere Partnerbetriebe kennen diesen Ablauf und übernehmen den Papierkram, damit kein Fördergeld liegen bleibt.

Wenn der Zuschuss nicht reicht: Ergänzungskredit und Extras

Für die Restkosten nach Abzug des Zuschusses gibt es den KfW-Ergänzungskredit mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit, zinsverbilligt für Haushalte bis 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen. Wer neben der Heizung auch Dämmung, Fenster oder Türen angeht, kann zusätzlich BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle nutzen, mit einem eigenen, separaten Kostenbudget. Und im Neubau gelten ganz andere Regeln: Hier fördert der Staat über die zinsgünstigen Kreditprogramme KfW 297/298 für klimafreundliche Neubauten statt über den Zuschuss 458. Alle Angaben in diesem Check sind eine Ersteinschätzung mit Stand Juli 2026, verbindlich sind die Konditionen der KfW zum Zeitpunkt Ihres Antrags.

FAQ

Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung

Die vollen 70 % erhalten selbstnutzende Eigentümer, die eine alte fossile Heizung austauschen (20 % Klimageschwindigkeits-Bonus) und deren zu versteuerndes Haushaltseinkommen maximal 40.000 Euro beträgt (30 % Einkommensbonus), zusätzlich zur Grundförderung von 30 %. Rechnerisch ergäben die Boni mehr, der Zuschuss ist aber bei 70 % gedeckelt. Bei maximal 30.000 Euro förderfähigen Kosten sind das bis zu 21.000 Euro.

Den Bonus von 20 % gibt es für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionstüchtige Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung ersetzen, unabhängig vom Alter. Bei Gas- und Biomasseheizungen gilt der Bonus, wenn die Anlage mindestens 20 Jahre alt ist, bei Gasetagenheizungen auch früher. Wer nur vermietet oder eine junge Gasheizung tauscht, erhält den Bonus nicht, wohl aber die Grundförderung von 30 %.

Nein. Maßgeblich ist das zu versteuernde Haushaltseinkommen laut Einkommensteuerbescheid, und zwar der Durchschnitt aus dem zweiten und dritten Jahr vor der Antragstellung. Das zu versteuernde Einkommen liegt nach Abzügen oft deutlich unter dem Brutto. Viele Haushalte mit 50.000 Euro Bruttoeinkommen und mehr rutschen so noch unter die 40.000-Euro-Grenze und sichern sich 30 % zusätzlich.

Der KfW-Ergänzungskredit finanziert die Kosten, die nach Abzug des Zuschusses übrig bleiben, mit bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit. Selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen bis 90.000 Euro erhalten ihn zinsverbilligt. Beantragt wird er über die Hausbank, nachdem die Zuschusszusage der KfW vorliegt.

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